Der Kurs richtet sich an Personen, die …
-… im Deutsch-Test für Zuwanderer das Sprachniveau B1 bestanden haben und ein gültiges Zertifikat (nicht älter wie sechs Monate) vorweisen können
– … im Deutsch-Test-Beruf das Sprachniveau B1 erzielt haben und ein gültiges Zertifikat ( nicht älter wie sechs Monate) vorweisen können
– … durch ein Zertifikat das B1 Sprachniveau nachweisen können, dieses aber älter als sechs Monate ist und bei dem daher notwendigen Einstufungstest das Niveau B1 bestätigt wurde
– … durch ein Zertifikat das B2 Sprachniveau nachweisen können, dieses aber älter als sechs Monate ist und bei dem daher notwendigen Einstufungstest das Niveau unter B2 festgestellt wurde
Der Kurs umfasst 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten und schließt mit dem Deutsch-Test-Beruf B2 ab.
Welcher Kurs besucht wird entscheidet sich nach folgenden Kriterien:
B2 400: – Peronen, die ein B1 Zertifikat haben, welches kein DTZ-Zertifikat ist
– Personen die im DTZ Zertifikat entweder im Bereich Schreiben mindestens 17 Punkte ODER
im Bereich Hörverstehen/ Leseverstehen mindestens 37 Punkte ausweist
B2 500: – Personen, deren DTZ Zertifikat im Bereich Hören/ Lesen unter 37 Punkte und im Bereich Schreiben unter 17 Punkte ausweist
Zielgruppe:
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Allgemeines zum Berufssprachkurs
Der Berufssprachkurs ist ein auf den Integrationskurs aufbauendes Sprachkursangebot, welches die Teilnehmer für den Arbeitsmarkt in Deutschland vorbereitet.
Der Kurs schließt mit dem Deutsch-Test-Beruf ab.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Berechtigung vom Jobcenter, der Agentur für
Arbeit oder eine Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Diese wird erteilt, wenn ein Migrationshintergrund und der Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung besteht.
Auch Personen, die das Integrationskursstundenkontingent aufgebraucht haben können das Angebot unter gewissen Voraussetzungen nutzen.
Sie müssen arbeitslos gemeldet sein und/ oder beziehen Leistungen nach SGB II oder SGB III.
Sie sind auf der Suche nach oder befinden sich bereits in einer Ausbildung.
Ebenso können Personen das Angebot in Anspruch nehmen, die das Anerkennungsverfahren für ihren Beruf- oder Ausbildungsabschluss durchlaufen.
Auch Beschäftigte, die keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen können teilnehmen.
Die Kurse sind mit 20 Unterrichtseinheiten pro Woche angesetzt.
Wenn Sie Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen ist der Kurs kostenlos für sie und es kann ein Antrag auf Erstattung der Fahrkosten (ab 3km zwischen Wohnort und Schulungsort) gestellt werden.
Wenn sie Selbstverdiener sind und über ein Jahreseinkommen von über 20.000€ verfügen, müssen sie 50% vom Kurs selbst bezahlen, das sind aktuell 2,32€ pro Unterrichtseinheit.
Beim erfolgreichen Abschluss hier eine Beantragung auf Rückerstattung von 50% der Kosten von Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge möglich.
Kurszeiten:
05.05.2025 – 03.11.2025
13:00 – 16:15 Uhr
Montag – Freitag