Job-BSK – Gastronomie – Frankfurt

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Job-BSK – Gastronomie in Frankfurt

Allgemeine Informationen

Zugangsinformationen

Zugang

Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
• Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
• Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
• Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
• Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.

Zielgruppe

– Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
– Auszubildende;
– Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV
geregelt.

Inhalt des Job-BSK:

Im Job-BSK wird arbeitsplatzorientiert Sprache vermittelt. Der Kurs ist zeitlich und inhaltlich auf den Arbeitsplatz ausgerichtet.

Job-BSK beinhalten:

– ein berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug
– eine arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung sowie
– ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung

Voraussetzung sind

– das nachgewiesene Sprachniveau A1 + oder
– das nachgewiesene Sprachniveau A2/B1.

Kurszeiten:
Startdatum:
19.10.2026
Kurszeiten:
8:30 – 11:00 Uhr
Wochentage:
Montag – Mittwoch
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